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   LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2022 - L 3 KG 3/21   

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LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2022 - L 3 KG 3/21 (https://dejure.org/2022,41191)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.03.2022 - L 3 KG 3/21 (https://dejure.org/2022,41191)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. März 2022 - L 3 KG 3/21 (https://dejure.org/2022,41191)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • SG Gießen, 07.05.2021 - S 12 KG 2/18

    Kindergeldrecht

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2022 - L 3 KG 3/21
    Nicht gefolgt werden kann hingegen der Rechtsansicht des Sozialgerichts Gießen (Urteil vom 07.05.2021 - S 12 KG 2/18 - juris, Rn. 23) es müsse hier der Beweismaßstab der Glaubhaftmachung angewandt werden, da die Sicherung einer "subjektiven Kenntnis" - richtigerweise: subjektive Nichtkenntnis - praktisch unmöglich sei.

    Dabei ist vorliegend einschränkend zu beachten, dass § 1 Abs. 2 Nr. 2 BKGG, wie ausführlich dargelegt, eine Ausnahmeregelung vom Grundsatz der Kindergeldgewährung an die Eltern darstellt (anderer Ansicht SG Fulda, Urteil vom 27.10.2020 - S 4 KG 1/20 - juris, Rn. 31) und deshalb strenge Beweismaßstäbe anzulegen sind (ähnlich im Ergebnis wohl auch: SG Gießen, Urteil vom 07.05.2021 - S 12 KG 2/18 - juris, Rn. 23).

  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Arbeitslosigkeit - Verletzung der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2022 - L 3 KG 3/21
    Danach ist eine Beweislastumkehr für bestimmte Fallgestaltungen anerkannt, in denen etwa der Gegner der beweisbelasteten Partei den Beweis vereitelt oder erschwert oder die Beweisführung unmöglich ist, weil die zu beweisenden Tatsachen sich im Bereich des Gegners abgespielt haben und dieser an der ihm möglichen Sachverhaltsaufklärung nicht oder nicht rechtzeitig mitgewirkt hat (vgl. insgesamt BSGE 95, 57, 64 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 6; auch BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 5), also etwa in Konstellationen, in denen in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Betroffenen wurzelnde Vorgänge nicht mehr aufklärbar sind, dh.

    Das Gericht darf sich im sozialgerichtlichen Verfahren im Rahmen der Beweiswürdigung mit geringeren Beweisanforderungen, ohne dass dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist, nur begnügen, wenn in Analogie zu § 444 ZPO durch eine Beweisvereitelung eines Beteiligten eine unverschuldete Beweisnot hervorgerufen worden ist (BSG, aaO.; BSG, Urteil vom 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R - juris, Rn. 22; BSG, Urteil vom 11.07.2019 - B 14 AS 51/18 R - juris, Rn. 33).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2016 - L 5 KG 1/15

    Sozialrechtliches Kindergeld - Kindergeld für sich selbst - Unkenntnis vom

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2022 - L 3 KG 3/21
    Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt stehe ein missbräuchliches "Sichverschließen" der Kenntnis des Aufenthaltes der Eltern gleich (Urteil vom 23.06.2016 - L 5 KG 1/15 -).

    Dabei steht ein missbräuchliches "Sichverschließen" vor der Kenntnis der Kenntnis gleich (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.06.2016 - L 5 KG 1/15 -, juris, Rn. 31 ff.) Ein "Sichverschließen" liegt vor, wenn der Aufenthalt der Eltern durch eine einfache Nachfrage bei einer Behörde hätte ermittelt werden können.

  • BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 12/91

    Anspruch auf Kindergeld bei Nichtkenntnis vom Aufenthalt der Eltern

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2022 - L 3 KG 3/21
    Nicht maßgeblich sei, ob andere Personen den Aufenthalt der Eltern kennen würden (Verweis auf Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 08.04.1992 - 10 RKg 12/91 -).

    Mit dem Merkmal sollten Kinder erfasst werden, die mangels Kontakt nicht wissen, wo ihre Eltern sich aufhalten und letztlich nicht wissen können, ob sie noch am Leben sind oder jemals die Elternstelle (wieder) einnehmen können (wobei hier nur auf die Kenntnis des Kindes abzustellen ist, vgl. BSG, Urteil vom 08.04.1992 -10 RKg 12/91-, juris).

  • BSG, 10.08.2021 - B 2 U 2/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - dritter Ort - Rückweg aus dem

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2022 - L 3 KG 3/21
    Allgemeingültige Grundsätze zur Beweiserleichterung für den Fall des Beweisnotstandes widersprechen dagegen dem in § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG verankerten Grundsatz der freien Beweiswürdigung (vgl. zuletzt: BSG, Urteil vom 10.08.2021 - B 2 U 2/20 R - juris, Rn. 31 mwN.).
  • SG Fulda, 27.10.2020 - S 4 KG 1/20

    Kindergeldrecht

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2022 - L 3 KG 3/21
    Dabei ist vorliegend einschränkend zu beachten, dass § 1 Abs. 2 Nr. 2 BKGG, wie ausführlich dargelegt, eine Ausnahmeregelung vom Grundsatz der Kindergeldgewährung an die Eltern darstellt (anderer Ansicht SG Fulda, Urteil vom 27.10.2020 - S 4 KG 1/20 - juris, Rn. 31) und deshalb strenge Beweismaßstäbe anzulegen sind (ähnlich im Ergebnis wohl auch: SG Gießen, Urteil vom 07.05.2021 - S 12 KG 2/18 - juris, Rn. 23).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2022 - L 3 KG 3/21
    Abweichungen (Gewissheit, hinreichende Wahrscheinlichkeit oder Glaubhaftmachung) von diesem Regelbeweismaß bedürfen einer gesetzlichen Grundlage (BSG, Urteil vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B - juris, Rn. 4; vgl. auch BSG, Urteil, vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R - juris).
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2022 - L 3 KG 3/21
    Nur dann ist gewährleistet, dass normativ angeordnete Rechtsfolgen allein Fällen der gesetzlich vorgesehenen Art zugeordnet werden und im Streitfall effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gewährleistet ist (BSG, Urteil vom 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R - juris, Rn. 14).
  • BSG, 02.03.2010 - B 5 R 208/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2022 - L 3 KG 3/21
    Vielmehr muss nach den allgemeinen Grundsätzen der Rechtsprechung des BSG folgendes gelten: Der Tatbestand öffentlich-rechtlicher Normen ist regelmäßig nur dann erfüllt, wenn ein einschlägiger Sachverhalt nach Ausschöpfung grundsätzlich aller zur Verfügung stehenden Erkenntnisgrundlagen bis zur Grenze der Zumutbarkeit (BSG, Urteil vom 02.03.2010 - B 5 R 208/09 B - juris, Rn. 9; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 - juris, Rn. 67) mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Vollbeweis, dh.
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2022 - L 3 KG 3/21
    Danach ist eine Beweislastumkehr für bestimmte Fallgestaltungen anerkannt, in denen etwa der Gegner der beweisbelasteten Partei den Beweis vereitelt oder erschwert oder die Beweisführung unmöglich ist, weil die zu beweisenden Tatsachen sich im Bereich des Gegners abgespielt haben und dieser an der ihm möglichen Sachverhaltsaufklärung nicht oder nicht rechtzeitig mitgewirkt hat (vgl. insgesamt BSGE 95, 57, 64 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 6; auch BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 5), also etwa in Konstellationen, in denen in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Betroffenen wurzelnde Vorgänge nicht mehr aufklärbar sind, dh.
  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 51/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • LSG Hessen, 25.06.2014 - L 6 KG 3/11
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 25/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Pleuraasbestose -

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

  • BSG, 10.08.1993 - 9a RV 10/92

    Beweisvereitelung - Beweisnot des beweisbelasteten Beteiligten - Pflichtwidriges

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